Neuerungen bei Hauptuntersuchung nicht ab April
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TÜV SÜD informiert
Nachdem es bezüglich der Novellierung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf Länderebene weiteren Beratungsbedarf gibt, treten die mit der Reform verbundenen Neuerungen nicht wie ursprünglich beabsichtigt im April, sondern frühestens zum 1. Juli 2012 in Kraft, möglicherweise noch später. Das gilt auch für einen der wesentlichen Punkte für Autofahrer: den Wegfall der Rückdatierung beim Überziehen des Termins. TÜV SÜD weist darauf hin, dass bis Inkrafttreten der HU-Reform bei Überziehen der HU die Gültigkeit der Plakette weiter auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert wird.
HU-Termin verpasst? Dann schnellstmöglich zu einem Service-Center von TÜV SÜD kommen oder sich telefonisch oder online (unter www.tuev-sued.de) zur Hauptuntersuchung anmelden.
Weitere Informationen für Autofahrer gibt es unter www.tuev-sued.de
Die TÜV SÜD Auto Service GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Haupt- und Abgasuntersuchung sowie die Fahrerlaubnisprüfung. Zu den weiteren Dienstleistungen zählen unter anderem Schaden- und Wertgutachten, Gebrauchtwagen-Zertifikate, Fahrzeug- und Flottenmanagement. An rund 300 Service-Centern betreuen wir täglich etwa 10.000 private und gewerbliche Kunden.
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