TÜV SÜD: Rückdatierung in Baden-Württemberg ab sofort aufgehoben, in Bayern nicht

Novelle der Hauptuntersuchung

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Der Bundesrat hat dem Reformpaket für die Hauptuntersuchung (HU) nun zugestimmt. Einer der wesentlichen Punkte: der Wegfall der Rückdatierung beim Überziehen des Termins. Die neue Regelung gilt in Baden-Württemberg ab sofort, in Bayern erst ab dem endgültigen Inkrafttreten – voraussichtlich ab 1. Juli. Darauf weist TÜV SÜD hin.

Nach der endgültigen Verabschiedung der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch den Bundesrat am vergangenen Freitag, 30. März, setzt Baden-Württemberg die Neuerungen in einem für die Autofahrer wichtigen Punkt sofort um. Seit dem 1. April wird beim Überziehen des Termins für die Hauptuntersuchung nicht mehr auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert. Die neue Plakette gilt ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre. In Bayern wird dagegen bis zum endgültigen Inkrafttreten der Novelle weiter rückdatiert. Das heißt, die neue Plakette gilt ab dem eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung. Die Rückdatierung wird dort voraussichtlich am 1. Juli wegfallen.

Ob Bayern oder Baden-Württemberg: Wer seinen HU-Termin verpasst hat, sollte schnellstmöglich einen Termin bei TÜV SÜD vereinbaren; telefonisch oder online (unter www.tuev-sued.de).

Weitere Informationen für Autofahrer gibt es unter www.tuev-sued.de

Die TÜV SÜD Auto Service GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Haupt- und Abgasuntersuchung sowie die Fahrerlaubnisprüfung. Zu den weiteren Dienstleistungen zählen unter anderem Schaden- und Wertgutachten, Gebrauchtwagen-Zertifikate, Fahrzeug- und Flottenmanagement. An rund 300 Service-Centern betreuen wir täglich etwa 10.000 private und gewerbliche Kunden.



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Apr02

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