Weihnachtsfeier: Bei Alkoholkonsum Hände weg vom Steuer

TÜV Rheinland: Nach Glühweingenuss Bus, Bahn oder Taxi nutzen / Medikamente können Alkoholwirkung verstärken / Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind, sondern auch Weihnachtsmärkte und -feiern locken mit kulinarischen Köstlichkeiten – Glühwein, Punsch und Hochprozentiges inklusive. Und in den Karnevalshochburgen lassen schon bald wieder viele Jecken die Gläser klingen. „Grundsätzlich gilt: Alkoholkonsum und Autofahren passen nicht zusammen. Wer auf alkoholische Getränke nicht verzichten will, sollte öffentliche Verkehrsmittel nutzen und das Auto zu Hause lassen – zur eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Bei der Einnahme von Medikamenten können schon kleinste Mengen Alkohol zu Ausfallerscheinungen führen.

Angaben von sogenannten Promillerechnern zweifelhaft

Sogenannte Promillerechner sind mit Vorsicht zu genießen – egal ob als Gerät, im Internet oder als App fürs Smartphone. Die Angaben sind unpräzise, da der Alkoholabbau im menschlichen Körper von vielen Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht und Zeitraum des Konsums abhängt. Maßgeblich ist immer der Atemalkoholgehalt, den die Polizei bei einer Kontrolle feststellt, oder der Blutalkoholgehalt, den der Gerichtsmediziner ermittelt. „Autofahrer, die auf Alkohol komplett verzichten, sind auf der sicheren Seite und brauchen keinen Promillerechner“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Schon bei 0,3 Promille droht Führerscheinverlust

Was viele nicht wissen: Trotz 0,5-Promille-Grenze ist schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr. Fällt der Fahrer den Ordnungshütern durch unsichere Fahrweise wie Schlangenlinien auf oder verursacht er einen alkoholbedingten Unfall, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig. Außerdem drohen wegen grober Fahrlässigkeit Leistungsverluste bei der Kaskoversicherung. Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, schreibt der Gesetzgeber ohnehin die Null-Promille-Regelung vor. „Die sollte prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Autofahrer gelten“, erklärt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.



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Dez05

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