Tief stehende Wintersonne: Scheiben und Visiere regelmäßig reinigen

TÜV Rheinland: Schlechte Sicht beeinträchtigt Reaktionsvermögen / Gute Sonnenbrille schützt vor Strahlung

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

„Motorradfahrer schwer verletzt – Frontalzusammenstoß bei tief stehender Sonne“: So oder ähnlich steht es besonders im Winter in manchen Polizeiberichten. „Im Winter blenden die in flachem Winkel auftreffenden Strahlen der Sonne Verkehrsteilnehmer erheblich. Das Unfallrisiko wächst rapide“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. „Schlechte Sicht beeinträchtigt das Reaktionsvermögen.“ Lässt sich die Fahrt wegen extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, möglichst sofort und vorsichtig rechts ranfahren und eine Pause einlegen. Das gilt vor allem, wenn man versehentlich direkt in die Sonne geschaut hat und für kurze Zeit nahezu blind ist. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.

Sonnenbrille als Schutz

„Der beste Schutz gegen die Strahlung ist eine gute Sonnenbrille“, sagt der TÜV Rheinland-Fachmann. Sie sollte stets griffbereit im Fahrzeug liegen. Besonders wichtig: Generell bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend Sicherheitsabstand halten, Geschwindigkeit reduzieren und vorausschauend fahren. Wer bei 50 km/h nur für eine Sekunde geblendet ist, legt rund 14 Meter im Blindflug zurück.

Für den richtigen Durchblick sorgt eine saubere Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasserzusätze gibt es im Handel. Sie verhindern die Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter unbedingt austauschen. Außerdem: die Scheibe regelmäßig von innen reinigen. Das gleiche gilt auch für Visiere von Motorradhelmen. Denn treffen Lichtstrahlen auf verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.

Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob sie grün oder rot aufleuchten. Da hilft nur, vorsichtig an die Kreuzung heranfahren und notfalls anhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede „Die Sonne hat mich geblendet, ich habe nichts gesehen“ nicht. Im Gegenteil: Gerichte und Versicherungen werten in der Regel ein solches Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit. Es droht der Verlust des Kaskoschutzes.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
+49 (221) 806-2290

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 17.200 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und gestaltet Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Dez13

Comments are closed.