Autoscheiben: Vollständig von Schnee und Eis befreien
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TÜV Rheinland: Guckloch reicht nicht aus / Windschutzscheibe nachts abdecken / Eiskratzer und Frostschutzmittel an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen erhältlich
Vereiste oder mit Schnee bedeckte Autoscheiben schränken im Winter die Sicht und somit auch die Sicherheit ein. Deshalb gilt: „Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto vollständig möglich sein. Ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Ansonsten drohen Bußgelder oder, im Falle eines Unfalls, Probleme mit der Versicherung“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Auch die Motorhaube, das Dach und der Kofferraum müssen vor der Fahrt vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Andernfalls können abfliegender Schnee oder Eisplatten zu einer großen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.
Motor nicht warmlaufen lassen
Für Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf der Straße parken müssen, empfiehlt es sich, die Windschutzscheibe mit einer Abdeckung vor Frost zu schützen. Wer es komfortabel haben möchte, kann sich eine Standheizung einbauen lassen. Diese hilft, die Scheiben abzutauen und den Innenraum sowie gegebenenfalls den Motor zu erwärmen. „Den Motor im Stand warmlaufen lassen ist verboten. Es schadet der Umwelt und erhöht den Verschleiß des Motors“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.
Ausreichend Frostschutz im Scheibenwischwasser
Im Winter muss zudem das Scheibenwischwasser Frostschutzmittel auf Alkoholbasis in ausreichender Menge enthalten. Noch immer gibt es Autofahrer, die stattdessen Brennspiritus hinzufügen. Doch der enthält keinerlei Reinigungszusätze. Gerade bei modernen Fächerdüsen führt das zu Verkrustungen an den Düsen und Schlieren auf der Scheibe, was zu gefährlichen Sichtbehinderungen führen kann. Die Scheibenwischer abends abklappen, um zu verhindern, dass sie über Nacht festfrieren. Frostschutzmittel und Eiskratzer sind an allen Prüfstellen von TÜV Rheinland erhältlich. Damit die Autotüren nicht festfrieren, empfiehlt es sich, die Dichtungsgummis mit Talkum, Silikon oder Glycerin zu behandeln. Übrigens: „Der Türschlossenteiser gehört in die Hosen- oder Manteltasche und nicht ins Auto“, betont TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.
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