Autoscheiben: Vollständig von Schnee und Eis befreien

TÜV Rheinland: Guckloch reicht nicht aus / Windschutzscheibe nachts abdecken / Eiskratzer und Frostschutzmittel an allen TÜV Rheinland-Prüfstellen erhältlich

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Vereiste oder mit Schnee bedeckte Autoscheiben schränken im Winter die Sicht und somit auch die Sicherheit ein. Deshalb gilt: „Laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto vollständig möglich sein. Ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Ansonsten drohen Bußgelder oder, im Falle eines Unfalls, Probleme mit der Versicherung“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Auch die Motorhaube, das Dach und der Kofferraum müssen vor der Fahrt vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Andernfalls können abfliegender Schnee oder Eisplatten zu einer großen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.

Motor nicht warmlaufen lassen

Für Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf der Straße parken müssen, empfiehlt es sich, die Windschutzscheibe mit einer Abdeckung vor Frost zu schützen. Wer es komfortabel haben möchte, kann sich eine Standheizung einbauen lassen. Diese hilft, die Scheiben abzutauen und den Innenraum sowie gegebenenfalls den Motor zu erwärmen. „Den Motor im Stand warmlaufen lassen ist verboten. Es schadet der Umwelt und erhöht den Verschleiß des Motors“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

Ausreichend Frostschutz im Scheibenwischwasser

Im Winter muss zudem das Scheibenwischwasser Frostschutzmittel auf Alkoholbasis in ausreichender Menge enthalten. Noch immer gibt es Autofahrer, die stattdessen Brennspiritus hinzufügen. Doch der enthält keinerlei Reinigungszusätze. Gerade bei modernen Fächerdüsen führt das zu Verkrustungen an den Düsen und Schlieren auf der Scheibe, was zu gefährlichen Sichtbehinderungen führen kann. Die Scheibenwischer abends abklappen, um zu verhindern, dass sie über Nacht festfrieren. Frostschutzmittel und Eiskratzer sind an allen Prüfstellen von TÜV Rheinland erhältlich. Damit die Autotüren nicht festfrieren, empfiehlt es sich, die Dichtungsgummis mit Talkum, Silikon oder Glycerin zu behandeln. Übrigens: „Der Türschlossenteiser gehört in die Hosen- oder Manteltasche und nicht ins Auto“, betont TÜV Rheinland-Spezialist Hans-Ulrich Sander.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
+49 (221) 806-2290

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 17.200 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und gestaltet Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jan02

Comments are closed.