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Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Mieter ein Recht darauf hat, seine Wohnung zu kaufen, wenn das ganze Haus verkauft wird und der neue Eigentümer es in Eigentumswohnungen aufteilt.
Nach Auffassung des Gerichts besteht ein Vorkaufsrecht des Mieters nur, wenn der Verkäufer selbst das Haus aufteilt oder sich zumindest gegenüber dem Käufer dazu verpflichtet. In dem entschiedenen Fall hatte der Erwerber das Haus gekauft und erst anschließend aufgeteilt.
In diesem Fall greift das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters nicht. Ein Vorkaufsrecht kann in einem solchen Fall nur entstehen, wenn Rechtsmissbrauch vorliegt.
Dies setzt voraus, dass Verkäufer und Käufer nur zur Vermeidung des Vorkaufsrechts bewusst auf eine beabsichtigte Teilung vor Verkauf des Hauses verzichten.
Einen derartigen Missbrauch nahm das Gericht jedoch nicht an.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
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