IHK NRW fordert beim NRW-Verkehrskongress entschlossenes Handeln der Verkehrspolitik

Sicherung der Verkehrsinfrastruktur kein Luxus

Pressemeldung der Firma IHK Bonn/Rhein-Sieg

Die nordrhein-westfälische Wirtschaft fordert von der Bundes- und Landespolitik ein entschlossenes Handeln für den Erhalt und die gezielte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. „Es darf nicht noch mehr aufsehenerregende Vorfälle wie die Sperrung der Leverkusener A 1-Brücke geben“, unterstrich Ralf Kersting, Vizepräsident der IHK NRW, heute (18. Juni) beim IHK-Verkehrskongress in Gelsenkirchen. Er appellierte an die anwesenden Bundes- und Landespolitiker, sich stärker als bisher für eine intakte und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur einzusetzen.

„Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes, die Entwicklungsmöglichkeiten der Unternehmen und Arbeitsplätze und Einkommen. Die Sicherung unserer Verkehrsinfrastruktur ist somit kein Luxus“, unterstrich der Unternehmer vor den rund 200 Teilnehmern und drängte die Verkehrspolitik zu mehr Hartnäckigkeit bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber anderen Politikfeldern. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen fünf Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur, verteilt auf die gesamte Legislaturperiode, reichen bei weitem nicht aus, um die massiven Probleme kurzfristig in den Griff zu bekommen“, kritisierte Kersting.

Neben den Finanzierungsengpässen tragen zunehmend gesellschaftliche Auseinandersetzungen um große Infrastrukturprojekte, aber auch nicht ausreichende Planungskapazitäten dazu bei, dass Verkehrsprojekte oft über Jahre hinweg stillstehen oder sogar gänzlich scheitern. „Wenn die Sicherung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur durch Personalmangel ausgebremst wird, dann spart man eindeutig an der falschen Stelle“, gab Kersting NRW-Verkehrsminister Groschek zu bedenken. Hintergrund: Im vergangenen Jahr musste das NRW-Verkehrsministerium aufgrund fehlender Baureife 42 Millionen Euro Investitionsmittel für Bundesfernstraßen an den Bund zurückgeben.

„Die Bedarfsanalyse, die Planung und die bauliche Umsetzung müssen wieder in einem überschaubaren Zeitraum stattfinden. Ansonsten muss es einen nicht wundern, wenn nach oft jahrzehntelanger Planung die Projektumsetzung durch die mittlerweile herangewachsene Nachfolgegeneration wieder infrage gestellt wird“, fordert Kersting. Widerstände vor Ort dürften nicht zum alleinigen Maßstab für politische Entscheidungen gemacht werden. Das Planungsrecht sehe bereits heute eine umfassende Berücksichtigung der Rechte von Betroffenen vor. Gleichwohl sollten Infrastrukturbedarfe früher und intensiver erklärt und Beteiligungsprozesse vor Ort professionell moderiert werden, um Sorgen zu nehmen und berechtigte Anforderungen Betroffener rechtzeitig in die Planung integrieren zu können, erklärte Kersting.

„Ist ein Planungsprozess abgeschlossen und rechtskräftig, dann müssen sich Bevölkerung und Wirtschaft hierauf verlassen können. Unternehmerische Investitionsentscheidungen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen“, betonte der Vizepräsident der IHK NRW.



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Jun18

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