Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit fahren

TÜV Rheinland: Alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt / Fußgänger dürfen Straße in ganzer Breite nutzen / Kinderspiele überall erlaubt

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

In verkehrsberuhigten Bereichen, landläufig auch als Spielstraße bezeichnet, sind alle gleich. Hier zählt die gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgängern, Radfahrern sowie Auto- und Zweiradfahrern gleichermaßen. Ausgewiesen werden solche Zonen durch ein 60 mal 90 Zentimeter großes, blaues, rechteckiges Verkehrszeichen mit einem weißen stilisierten Erwachsenen, einem Ball spielenden Kind, Auto und Haus. Der Bereich endet nach dem gleichen Schild mit breitem, rotem Querbalken. „Alle, die hier fahren – also auch Radfahrer –, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das sind rund 4 bis 6 km/h“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Autofahrer lassen ihren Wagen am besten im ersten Gang mit Standgas rollen. Bewegt sich die Tachonadel, ist bereits Tempo 10 erreicht.“

Parken nur auf markierten Flächen erlaubt

Autofahrer dürfen außerhalb der speziell markierten Flächen – etwa durch verschiedenfarbiges Pflaster – nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Fußgänger können die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. „Fußgänger dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Auto- und Radfahrer dürfen Passanten weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie anhalten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Vorfahrt achten bei der Ausfahrt

Darüber hinaus gilt in den verkehrsberuhigten Bereichen zumeist die Vorfahrtsregel rechts vor links. Wer aus diesem Gebiet herausfährt, muss immer die Vorfahrt achten – Indiz dafür ist auch der abgesenkte Bordstein. Generell zählt die Umsicht aller Verkehrsteilnehmer. Kraftfahrer sollten stets in Bremsbereitschaft sein und damit rechnen, dass plötzlich ein spielendes Kind hinter einem parkenden Auto oder Baum hervorspringt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
+49 (221) 806-2290



Dateianlagen:
    • Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit fahren
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Okt02

Comments are closed.