Karnevalskostüm: Maske am Steuer wird teuer!
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TÜV Rheinland: Karnevalskostüme mit Maske für Autofahrer tabu /Keine Beeinträchtigung von Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit / Bei Missachtung Bußgeld möglich
Pech gehabt. Die Polizei zieht den „Pandabären“ hinterm Steuer aus dem Verkehr. Denn: „Kostümierte, die während der Karnevalszeit Auto fahren, müssen darauf achten, dass die Maskerade die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Es könnte sonst zu Unfällen kommen. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie eine Mütze, Perücke oder spitze Ohren zwar nicht verboten, aber der närrische Fahrer darf sich beispielsweise nicht hinter einer schwarzen Zorro-Maske verstecken. Er selbst muss klar erkennbar bleiben. Setzt sich der Karnevalist dennoch mit einer solchen Maske hinters Steuer und wird er erwischt, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Sichere Bedienung des Fahrzeugs
Auch die einwandfreie Bedienung des Fahrzeugs muss stets gewährleistet sein: Mit Panda-Maske über dem Kopf, dickem Obelix-Schaumstoffbauch, riesiger Clownsnase oder überdimensionaler Spaßbrille ist dies kaum möglich. Gleiches gilt für unförmige Handschuhe oder voluminöses Schuhwerk, mit dem sich die Pedale nicht sicher betätigen lassen. Wer derart ausstaffiert einen Unfall baut, handelt vorsätzlich und muss mit Konsequenzen rechnen. „Den Verursacher eines Unfalls erwarten gewiss Probleme mit der Versicherung“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Hinzu kommen Bußgeld und mitunter sogar eine strafrechtliche Verfolgung.
Verstärkte Polizeikontrollen in der Session
In der jecken Session finden ohnehin verstärkt Polizeikontrollen statt. Das Risiko, als Micky Maus oder Gorilla hinterm Lenkrad von den Beamten erwischt zu werden, ist in dieser Zeit deutlich höher. „Karnevalisten, die ihr Kostüm erst am Veranstaltungsort überstreifen, sind in jedem Fall auf der sicheren Seite“, sagt Sander.
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Feb06