TÜV Rheinland: Spezielle Fahrzeugabnahmen bundesweit im Programm
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An über 150 Prüfstellen in ganz Deutschland: Vollabnahme nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Änderungsabnahme nach § 19.2 StVZO
Besondere Fahrzeuge erfordern besonderes Know-how – auch bei der Vorbereitung zur Straßenzulassung in Deutschland. Ob Tuning-Objekte, Oldtimer, spezielle Importfahrzeuge oder die sogenannten So-Kfz als Sonderfahrzeuge, für die es keine Typgenehmigung gibt: Um sie hierzulande erstmalig zulassen zu können, ist eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen „Technischen Dienst“ erforderlich. Dabei steht TÜV Rheinland allen Kfz-Betrieben und Privatpersonen mit seiner langjährigen Erfahrung bundesweit zur Seite: Die Prüforganisation bietet Voll-, Teil-, und Änderungsabnahmen flächendeckend in Deutschland an. In mehr als 150 Prüfstellen widmen sich die amtlich anerkannten Sachverständigen und die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes von TÜV Rheinland diesen speziellen Abnahmen.
Falls es die baulichen Gegebenheiten zulassen, prüfen die Gutachter von TÜV Rheinland die Fahrzeuge auch direkt in Werkstätten und Autohäusern. „Kfz-Betriebe und Autofans investieren viel Herzblut und Arbeit in spezielle Fahrzeuge. Uns als Auto-Enthusiasten begeistert das immer wieder aufs Neue“, erklärt Hermann Jacobs, Leiter Technischer Dienst bei TÜV Rheinland. „Deshalb finden wir es sehr spannend, Kfz-Profis und Liebhaber mit unserem Know-how zu unterstützen und seltene Fahrzeuge auf die Straße zu bringen.“
Gutachten für Tuning, Import, Oldies und Einzelstücke
Je individueller die Fahrzeuge, desto wahrscheinlicher die Notwendigkeit einer Abnahme. Werden beispielsweise Tuning-Fahrzeuge mit Teilen ausgestattet, für die kein Prüfzeugnis (volkstümlich ABE genannt) vorliegt, benötigt das Fahrzeug gemäß § 19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein Gutachten, mit dem der Halter oder der Tuning-Betrieb bei der Straßenverkehrsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen kann. Liegen Prüfzeugnisse für die eingebauten Teile vor, ist oft lediglich eine Änderungsabnahme gemäß § 19.3 StVZO notwendig – auch bekannt als Anbaubegutachtung.
Auch Importfahrzeuge ohne EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (COC-Papiere, Certificate of Conformity) oder EG-Typgenehmigung müssen meist zur Vollabnahme nach § 21 StVZO oder § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung antreten. Die Experten von TÜV Rheinland erstellen ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Sie stellen sicher, dass ein Importfahrzeug alle rechtlichen Vorschriften erfüllt und zulassungsfähig ist.
Gleiches gilt für historische Kraftfahrzeuge auf vier Rädern. Ganz gleich, ob es sich um einen Scheunenfund, ein importiertes Fahrzeug, ein lange abgemeldetes Restaurationsobjekt oder ein Unikat ohne Papiere handelt: Häufig ist eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich. Wichtiger Mehrwert für Restaurateure und Oldtimer-Eigner ist das auf historische Fahrzeuge spezialisierte Competence Center Classic Cars von TÜV Rheinland, in dem erfahrene Spezialisten arbeiten.
Bei sonstigen Kraftfahrzeugen mit individueller Konfiguration ist die Vollabnahme ohnehin die Regel. Auch hier stehen die Experten von TÜV Rheinland den Um- und Aufbauherstellern mit jahrelanger Erfahrung professionell zur Seite.
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