TÜV Rheinland: Bei Wildunfällen zwingend die Polizei informieren
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Fahrverhalten im Frühjahr anpassen / Auf Ausweichmanöver verzichten / Nach Zusammenstoß Unfallstelle sichern / Wildunfallbescheinigung für Versicherung wichtig
Im April und Mai ist auf deutschen Straßen die Gefahr eines Wildunfalls besonders hoch. Für die beiden Frühjahrsmonate verzeichnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine deutliche Häufung von Kollisionen zwischen Pkw und Wildtieren wie Reh, Hirsch oder Wildschwein. Wegen der erhöhten Unfallgefahr sollten Autofahrerinnen und -fahrer ihr Fahrverhalten jetzt im Frühjahr anpassen. „Autofahrer können Wildunfällen ein wenig vorbeugen. Es hilft, das Verhalten der Tiere zu kennen“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. So kommt es auf Landstraßen in Wald- und Wiesengebieten besonders häufig zum Wildwechsel. Hinzu kommt, dass im Frühjahr besonders viele Jungtiere unterwegs sind. Zudem sind die Tiere in der Morgen- und Abenddämmerung verstärkt auf Futtersuche. Wer zu diesen Zeiten mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Geschwindigkeit anpassen und gebührenden Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten.
Hupe statt Fernlicht
Auf waghalsige Ausweichmanöver sollten Autofahrende bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem Wildtier verzichten. Der direkte Aufprall ist meist weniger gefährlich als die Kollision mit möglichem Gegenverkehr oder einem Baum. „Das Lenkrad gut festhalten und so gut es geht bremsen – das sollte die Grundreaktion bei einem plötzlichen Wildwechsel sein“, empfiehlt Thorsten Rechtien. Zudem sollten Autofahrer keinesfalls die Lichthupe betätigen, sobald Tiere in größerer Entfernung auf oder an der Fahrbahn auftauchen. „Grelles Fernlicht erschreckt die Tiere, weshalb sie förmlich erstarren“, sagt Rechtien. Das Fahrzeug langsam abbremsen und hupen ist stattdessen wesentlich wirkungsvoller. Da Wildschweine und Rehe oft in Gruppen unterwegs sind, ist immer auch mit nachfolgenden Tieren zu rechnen.
Kaskoversicherung übernimmt Schaden nur bei Dokumentation
Kommt es doch zu einem Wildunfall, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer zwei Dinge zwingend beachten: Erst die Unfallstelle durch Warnblinklicht und Warndreieck absichern, dann die Polizei anrufen. Diese informiert das zuständige Forstamt, das sich um das verletzte oder getötete Tier kümmert, und dokumentiert den Unfall. Eine Dokumentation ist für Fahrzeughalter wichtig, da Kaskoversicherungen den Schaden meist nur bei entsprechenden Bescheinigungen übernehmen. Übrigens: Wer Kollisionen mit Tieren nicht meldet, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das kann im Fall einer Anzeige mit Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Bei einer Einschätzung des Unfallschadens unterstützt TÜV Rheinland mit neutralen Kfz-Sachverständigen.
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