IHK Saarland begrüßt Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Der Bundesrat hat die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs beschlossen. Mit Beginn des kommenden Jahres können Busunternehmen somit innerdeutsche Linienverkehre anbieten. Die IHK Saarland begrüßt die Reform des Personenbeförderungsgesetzes, die die über 80 Jahre lang geltenden Beschränkungen für den Fernbuslinienverkehr aufhebt. „Die Liberalisierung schafft die Voraussetzung für ein neues Mobilitätsangebot im Fernverkehr. Insbesondere preissensible Reisende haben so neben der Bahn und dem Flugzeug eine weitere Alternative. Zudem besteht nun die Möglichkeit, das Verkehrsangebot in bislang schlecht angebundenen Regionen zu verbessern“, so Volker Giersch, Hauptgeschäftsführer der IHK Saarland.

Der Wettbewerb um den neuen Markt bietet etablierten Verkehrsunternehmen, darunter auch kleinen und mittelständischen Busunternehmen, ebenso ihre Chancen wie jungen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Fernbuslinie ist, dass die Haltestellen mindestens 50 km auseinander liegen und zwischen diesen Haltestellen kein Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit von unter einer Stunde betrieben wird. Das Gesetz tritt zum 1.1.2013 in Kraft.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Nov05

Comments are closed.