peiker erhält Zulassung zum „Behördlich Bekannter Versender (BV)“
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Ab dem 25. März 2013 gelten EU-weit verstärkte Sicherheitsbestimmungen für die Versendung von Luftfracht. So werden ab diesem Zeitpunkt nur noch Luftfrachtsendungen von Unternehmen als „sicher“ angesehen, die durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) als „Behördlich Bekannter Versender (BV)“ anerkannt sind. Der hessische Automobilzulieferer peiker acustic GmbH & Co. KG hat diese Zulassung rechtzeitig vor Fristende erhalten und kann so seinen Kunden auch weiterhin einen sicheren und zuverlässigen Lieferprozess garantieren.
Die Anschläge durch Passagiermaschinen auf das World Trade Center in den USA am 11. September 2001 waren ausschlaggebend für die genauere Kontrolle von Luftfrachtsendungen und deren Schutz vor Zugriffen durch Dritte. Von diesen verstärkten Kontrollen ist auch der Automobilzulieferer peiker betroffen, der aufgrund seines internationalen Kundenstamms einen Teil seiner Produkte per Luftfracht in Länder wie bspw. die USA und Mexiko exportiert. Während die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen bis April 2010 lediglich bedeuteten, dass Unternehmen sich kostenaufwendige Sicherheitskontrollen mittels einer unterzeichneten Sicherheitserklärung als „Bekannter Versender“ ersparen konnten, sind die Gesetze in Deutschland seit dem 29. April 2010 deutlich strenger: Es werden ausschließlich diejenigen als „Bekannte Versender“ akzeptiert, die eine vom LBA erteilte Zulassung vorzeigen können. Während einer dreijährigen Übergangsfrist konnten sich die rund 60.000 Unternehmen, die dem LBA eine Sicherheitserklärung vorgelegt haben, auf diese Zertifizierung vorbereiten. peiker gehört zu den rund 1.000 deutschen Unternehmen, die die Zulassung vor Fristende am 25. März erhalten haben. Versäumt ein Versender das Enddatum der Übergangsfrist, wird seine Ware als unsicher behandelt und es kommen kosten- und zeitintensive Sicherheitskontrollen der Luftfrachtsendungen auf ihn zu.
Als „Behördlich Bekannter Versender“ garantiert peiker bei sämtlichen Luftfrachtsendungen eine sogenannte „sichere Lieferkette“. In der Praxis bedeutet dies u. a., dass eine Vielzahl von Maßnahmen zur äußeren und inneren Sicherheit erfüllt sein muss. Am 19. Februar wurde offiziell durch das LBA bestätigt, dass peiker sämtliche Sicherheitsauflagen erfüllt, die vom „Behördlich Bekannten Versender“ einzuhalten sind. Seit dem Jahr 2011 besitzt der Mittelständler außerdem den „Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (engl. „Authorized Economic Officer (AEO F)“), der Unternehmen zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vereinfachungen innerhalb der Zollvorschriften berechtigt.
„Der Erhalt dieser Zulassungen bedeutet für uns einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen ohne eine entsprechende Zertifizierung, da wir unseren internationalen Kunden jederzeit einen sicheren, zuverlässigen und zeitnahen Lieferprozess garantieren können“, freut sich Jutta Schmitt, Luftsicherheitsbeauftragte bei peiker.
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