TÜV Rheinland: Bei mehreren Fahrstreifen gilt Rechtsfahrgebot

Notorischen Linksfahrern droht Bußgeld / Fahrstreifenwechsel nur beim Überholen erlaubt / Springen von Spur zu Spur nicht notwendig

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Grundsätzlich müssen Kraftfahrer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung die rechte Spur benutzen. In der Regel darf nur beim Überholen auf die mittlere oder linke Spur gewechselt werden. „Notorische Linksfahrer, die permanent und grundlos andere Verkehrsteilnehmer behindern, verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot und müssen, wenn sie der Polizei auffallen, mit einem Bußgeld rechnen“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Verbleib auf der Mittelspur in bestimmten Situationen erlaubt

Auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen müssen Autofahrer prinzipiell die rechte Spur benutzen. Allerdings dürfen sie einigen Gerichtsurteilen zufolge dann durchgängig auf der Mittelspur fahren, wenn auf der rechten Fahrspur in größeren Abständen langsame Fahrzeuge wie Lastwagen unterwegs sind und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. „Das permanente Springen von Spur zu Spur ist in diesem Fall nicht erforderlich. Sind jedoch rechts weit und breit keine anderen Fahrzeuge in Sicht, muss wieder dorthin gewechselt werden“, erklärt der TÜV Rheinland-Spezialist.

In Ortschaften freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

In geschlossenen Ortschaften ist für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen das Rechtsfahrgebot auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Spuren für eine Richtung aufgehoben. „Autofahrer dürfen laut Straßenverkehrsordnung den Fahrstreifen frei wählen und rechts auch schneller als links fahren, wenn sie die maximal erlaubte Geschwindigkeit nicht überschreiten“, unterstreicht TÜV Rheinland-Fachmann Sander und ergänzt: „Ausgenommen davon sind jedoch innerstädtische Autobahnabschnitte, die mit dem blauen Autobahnverkehrszeichen gekennzeichnet sind.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
+49 (221) 806-2290

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und gestaltet Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Feb14

Comments are closed.