Saisonfahrzeuge: Sauberkeit ist beim Überwintern das A und O
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TÜV Rheinland: Fahrzeuge dürfen nur auf privatem Grund abgestellt werden / Batterie abklemmen und ausbauen / Staunässe und Schwitzwasser vermeiden
Das Saisonkennzeichen erfreut sich vor allem bei Motorradfahrern großer Beliebtheit. Die Möglichkeit, im Winter auf die Straßenzulassung zu verzichten, spart Geld – zumal von Motorradfahrten über glatte und verschneite Straßen aus Sicherheitsgründen ohnehin abzuraten ist. Auch viele Autofahrer, die zusätzlich zum Alltagswagen ein besonderes Fahrzeug wie ein Cabrio oder Wohnmobil besitzen, greifen gerne auf das Saisonkennzeichen zurück. „Ist die Straßenzulassung aufgrund eines Saisonkennzeichens erloschen, muss das Auto in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz geparkt werden“, sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. An der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen ist dies nicht erlaubt.
Reifen entlasten
Damit das Fahrzeug den Winterschlaf möglichst unbeschadet übersteht, ist einiges zu beachten. So sollte beispielsweise der Luftdruck in den Reifen erhöht werden, um Standflächen zu vermeiden. „Noch besser ist es, das Fahrzeug aufzubocken, um die Reifen komplett zu entlasten“, rät Mißbach. „Das zwischenzeitliche Starten während der Stilllegung ist hingegen überflüssig. Besser: Batterie abklemmen und ausbauen.“ Denn Steuergeräte verbrauchen auch bei abgestelltem Motor Strom, was eine Tiefentladung der Batterie zur Folge haben kann.
Schutz vor Korrosion und Lackschäden
Genauso wichtig ist die Sauberkeit. Eine gründliche Reinigung des kompletten Fahrzeugs – von innen und außen – beugt unter anderem Korrosion vor. Das Polieren und die Verwendung von Hartwachs schützt die Lackierung, ein Tuch als Abdeckung ist ebenfalls empfehlenswert. „Am besten Stoff- oder Leinentücher zum Schutz des Fahrzeugs verwenden, denn bei Plastikfolien entsteht Schwitzwasser“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. „Außerdem die Garage stets gut belüftet halten, um die Bildung von Staunässe zu verhindern.“
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Okt13