TÜV SÜD: EU-Richtlinie über Industrieemissionen jetzt umsetzen

Gesundheits- und Umweltschutz

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Seit Mai 2013 müssen Betreiber großer technischer Anlagen die EU-Richtlinie über Industrieemissionen deutschlandweit umsetzen. Sie bringt umfangreichere und strengere Vorgaben für Genehmigungsauflagen, die Überwachung von Anlagen und deren Rückbau. Zugleich soll Wettbewerbsnachteilen durch unterschiedliche Emissionsstandards, Genehmigungs- und Überwachungspraktiken entgegenwirkt werden.

„Rund 9.000 Anlagen sind hierzulande von den Regelungen zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie betroffen“, sagt Dr. Michael Waeber, Experte für Umwelttechnik bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das Spektrum reicht von genehmigungsbedürftigen Anlagen der Energiewirtschaft wie Kraftwerken oder der chemischen und petrochemischen Industrie wie Raffinerien über Anlagen von Metallerzeugern und Metallverarbeitern, Anlagen für die Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie die Intensivtierhaltung bis zu Anlagen für die Behandlung von Oberflächen mit Lösemitteln oder Abfallbehandlungsanlagen wie Kläranlagen und Deponien (IE-Anlagen).

Umfangreiche Neuerungen für Industrieanlagen

Die Industrieemissions-Richtlinie soll in der gesamten EU ein einheitlich hohes Niveau zum Gesundheits- und Umweltschutz sicherstellen. Dr. Michael Waeber: „Die neuen gesetzlichen Bestimmungen konkretisieren einige bestehende Anforderungen und beinhalten teilweise neue Anforderungen und Pflichten. Diese betreffen Betreiber von IE-Anlagen aber auch die Behörden.“ Für Schadstoffe wie Staub und Stickstoffoxide wurden die zulässigen Grenzwerte deutlich abgesenkt. Dafür sind nach Aussage von Dr. Waeber gegebenenfalls Messeinrichtungen nachzurüsten, um die Emissionen kontinuierlich zu überwachen. Betreiber von IE-Anlagen werden zudem verpflichtet, das Anlagengrundstück nach Einstellung des Betriebs in den Ausgangszustand zurückzuführen. Dies gilt für neu zu errichtende Anlagen sowie für bestehende Anlagen, wenn bei diesen wesentliche Änderungen vorgenommen wurden. Den Bericht über den Ausgangszustand müssen Betreiber im Zuge der Genehmigung beifügen. Darüber hinaus muss der Bericht auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So tragen die Betreiber ihrer Nachsorgepflicht bei Betriebsaufgabe Rechnung.

Neu für die zuständigen Behörden: Sie müssen verbindliche Überwachungsprogramme erstellen und die Betriebe in bestimmten Zeitintervallen vor Ort überprüfen. Dafür können sie künftig sogenannte Beauftragte wie TÜV SÜD einsetzen. Darüber hinaus müssen sie Genehmigungsauflagen regelmäßig überprüfen und auf den neuesten Stand bringen. Maßgeblich für die Genehmigungsauflagen sind künftig die „besten verfügbaren Techniken“.

TÜV SÜD-Experten verfügen über jahrzehntelange Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Anlagengenehmigung und -überwachung. Sie unterstützen Betreiber bei der Planung durch Beratung über die gesetzlichen Anforderungen und behördliche Abstimmungen für eine termingerechte Genehmigung sowie durch die Erstellung aller notwendigen Berichte und Begutachtungen. Dabei steht auch ein hauseigenes akkreditiertes Umweltlabor zur Verfügung.

Umfassende Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie unter www.tuev-sued.de/is.



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Jun26

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