Radweg oder Fahrbahn: Welche Regelungen müssen Radfahren beachten?
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Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Herbst 2010 sind Radfahrerinnen und Radfahrer nur noch dort zur Benutzung der Radwege verpflichtet, wo das Fahren auf der Straße für sie eine „konkrete Gefahr“ bedeutet.
Der Fachbereich Verkehr der Region Hannover hat im letzten Jahr ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Empfehlungen gibt, wo die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und der Radverkehr auf der Straße geführt werden kann. Die Umsetzung hat jetzt begonnen. Ebenfalls wurde in diesem Zusammenhang ein Faltblatt aufgelegt, das über die Arten der Radverkehrsführung informiert, und wie Radler erkennen können, wo sie am sichersten unterwegs sind. Die Ergebnisse des Gutachtens und die neue Broschüre werden in einem Pressegespräch am
Freitag, 23. August 2013, um 13.00 Uhr,
Regionshaus, Raum 62, Hildesheimer Str. 20, Hannover
vorgestellt. Als Gesprächspartnerin und Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:
– Ulf-Birger Franz, Dezernent für Wirtschaft, Verkehr und Bildung, Region Hannover;
– Elke van Zadel, Leiterin Fachbereich Verkehr
– Gerald Roloff, Fachbereich Verkehr, Region Hannover
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
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