SEPA – keiner blickt durch

Zunehmende Bürokratisierung behindert Autohäuser

Pressemeldung der Firma Technology Content Services GmbH

Die Einführung einer einheitlichen europäischen Zahlungsnorm (SEPA) hat in der Praxis wesentlich weitergehende Auswirkungen als zunächst angenommen. Am Beispiel des Themas Fahrzeugzulassung lässt sich das besonders schön illustrieren.

Hier müssen seit SEPA-Einführung für den Einzug der Kfz-Steuer nicht nur IBAN und BIC des Fahrzeugbesitzers angegeben werden, sondern auch IBAN und BIC der zuständigen Finanzbehörde. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der Umstellung von Finanzamt auf Zollbehörde eine täglich wachsende Herausforderung, zumal diese Umstellung in den jeweiligen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen stattfindet.

Dies hat dazu geführt, dass es nicht nur je Bundesland, sondern zwischenzeitlich fast je Straßenverkehrsamt unterschiedliche Formulare und Vollmachten gibt – mit teils erheblichen Unterschieden.

Und: jedes SVA akzeptiert nur noch die eigenen Formulare! Abweichungen, seien sie auch noch so gering (z.B. fehlende Trennstriche) führen unweigerlich zur Ablehnung der Zulassung. Über 100 Formulare sind bereits im Umlauf und es werden täglich mehr. Oft genug wissen noch nicht mal die Behörden selbst, welches Formular wann wo verwendet werden muss und verweisen den Kunden von Pontius zu Pilatus.

Wie soll der Mitarbeiter im Autohaus oder einer Zulassungsstelle da noch durchblicken?

Abhilfe schafft die webbasierte Software Die Zulasser®, die für jeden Auftrag die jeweils richtige EZM und Vollmacht je Zulassungskreis automatisch erstellt und in Klarschrift zum Ausdruck zur Verfügung stellt. Mit Die Zulasser® können An-, Ab- und Ummeldungen auch bundesweit einfach, sicher und korrekt abgewickelt werden (BUZ). So kann der Kunde sicher sein, dass seine Zulassung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und nicht an formalen Kriterien scheitert.

Die Zulasser® ist ein gemeinsames Projekt der TCS Technology Content Services GmbH und Card & Finance Consulting GmbH, Nürnberg.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Technology Content Services GmbH
Leonhardstraße 16-18
90443 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 23053-892
Telefax: +49 (911) 23053-692
http://www.tcs-dienstleistung.de

Die TCS Technology Content Services GmbH wurde im Februar 2000 als Tochterunternehmen der TÜV Rheinland Group mit Firmensitz in Köln unter dem ursprünglichen Namen TÜV Card Services GmbH gegründet. Seit dem 01.01.2012 werden alle Gesellschaftsanteile von der Card & Finance Consulting GmbH Nürnberg gehalten. Für Fuhrparks und Leasinggesellschaften entwickelt und betreut die TCS unter der Marke e-flotte® spezielle Lösungen rund um die Verwaltung von Fahrern und Fahrzeugen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Feb24

Comments are closed.