TÜV SÜD: Böllerspuren meist harmlos

Parken an Silvester

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Wohin nur mit dem Auto an Silvester? Viele Autofahrer ohne Garage sorgen sich vor dem Jahreswechsel um den Lack. In der Regel grundlos – sagen die Experten von TÜV SÜD. Zwar hinterlassen Böller und Raketen tatsächlich erst einmal Spuren auf den Autos. Die lassen sich jedoch meistens leicht wieder entfernen.

„Legales Feuerwerk versursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. Völlig sicher vor Beschuss steht das Auto nur in der Garage. Aber auch Bäume bieten Schutz, weil die Äste vor den Resten der Feuerwerkskörper bremsen. Hat es zuvor geschneit, ist der Lack durch die Schneedecke ebenfalls gut aufs Böllern vorbereitet. Besonders empfindliche Fahrzeuge wie etwa Cabrios lassen sich mit einer Schutzhülle – Car-Cover oder Folien-Garage – sichern. „Notfalls hilft eine alte Decke“, so Lang.

Kein Baikonur: Feuerwerk oder Böller niemals vom Autodach oder anderen Autoteilen aus abfeuern. Der heiße Funkenflug bei Start oder während des Abbrennens ist viel schädlicher als die Aufschläge ausgebrannter Teile.    

Selten Brandursache: Die Fälle, in denen ein Auto durch ein Feuerwerk in Brand gerät, sind äußerst selten. Es ist sicher eine Unart, Böller unter Autos zu werfen; doch um Tanks zum Explodieren zu bringen, ist deutlich mehr Zündenergie erforderlich als sie übliches Knallzeug liefern kann.

Harmlose Spuren: Eine Feuerwerk-Landestelle erkennt man auf dem Lack oft an einer schwarz-braunen Verfärbung. Dabei handelt es sich in der Regel um Schmauchspuren. Meist lassen sie sich mit einer guten Lackpolitur rückstandsfrei beseitigen. Keinesfalls sollte der Autofahrer es mit Verdünnung, anderen scharfen Reinigungsmitteln oder Werkzeugen versuchen. Verschwinden Silvesterspuren trotz Polierens nicht, ist ein Autolackierer gefragt.

Schnelle Hilfe: Dellen, Sprünge in Scheiben oder Brandlöcher in Kunststoffteilen sind nicht so einfach zu beseitigen. Auch hier sollte ein Fachmann zurate gezogen werden. Ein Anruf bei der Versicherung kann sich lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein. Sie deckt Brand- und Explosionsschäden sowie Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei der Abwicklung.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.



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Dez28

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