CGM-Betriebsgruppe VW Wolfsburg zum Versicherungsschutz bei Mobiler Arbeit

Wie bin ich bei Mobiler Arbeit versichert? VW-Betriebsrat Marc Lühring zu den verschiedenen Aspekten außerbetrieblichen Arbeitens

Pressemeldung der Firma Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)

VW-Betriebsrat Marc Lühring: „Die Fahrt zum selbst gewählten Arbeitsplatz ist nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert.“

Die Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit hilft den Kolleginnen und Kollegen dabei, Berufs- und Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Viele Tätigkeiten können zu selbstgewählten Zeitpunkten und an selbstgewählten Orten erbracht werden.

Betriebsrat Marc Lühring: „Mit der seit 01.09.2016 gültigen Vereinbarung haben wir hier bei Volkswagen eine klare und einfache Regelung für die Arbeit außerhalb des Betriebs. Mobil arbeitende Beschäftigte haben z.B. ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit und es finden keine Zeiterfassungen und –kontrollen statt.

Mit dem Versicherungsschutz sieht es jedoch nicht ganz so einfach aus. Fahren die Beschäftigten vom betrieblichen Arbeitsplatz direkt nach Hause, sind sie durch die Berufsgenossenschaft (BG) versichert, unabhängig davon, ob Sie zu Hause mobil weiter arbeiten oder der Arbeitstag beendet ist. Fahren sie jedoch vom betrieblichen Arbeitsplatz oder von zu Hause zu einem anderen von ihnen gewählten Arbeitsort, um dort mobil (weiter) zu arbeiten, sind Sie während der Fahrt dorthin nicht durch die BG versichert.

Denn der Betriebsweg ist nur versichert, wenn dieser aus betrieblichen Gründen erforderlich beziehungsweise veranlasst ist. Dort angekommen wiederum sind sie, solange dienstliche Tätigkeiten erfolgen, durch die BG versichert.

Bei auftretenden Schwierigkeiten helfen wir von der CGM gerne weiter und finden eine gemeinsame Lösung.“

 



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Sep30

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