Entsendeformalitäten nach Frankreich ändern sich ab 2017
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IHK Saarland weist auf neue Regelung im Transportgewerbe hin
Seit Juli unterliegen Angestellte des Transportgewerbes bei Fahrten nach Frankreich besonderen Entsendeformalitäten. Vor Fahrtantritt nach Frankreich muss für jeden Fahrer eine Entsendebescheinigung (Attestation de Détachement) erstellt werden.
Das Zertifikat ist bis zu sechs Monate gültig und gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraums.
Bislang wird diese Entsendebescheinigung in Papierform erstellt und an Bord des Fahrzeugs mitgeführt. Das Zertifikat ist vom Arbeitgeber zu erstellen: http://travail-emploi.gouv.fr/demarches-et-fiches-pratiques/formulaires-et-teledeclarations/etrangers-en-france/article/detachement-de-travailleurs-declaration-prealable-de-detachement-109542
Für anstehende Fahrten im Januar 2017 kann noch vor Ende des Jahres die Entsendebescheinigung in Papierform ausgestellt werden. Diese behalten ab dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit von sechs Monaten, sofern sich die Entsendebedingungen nicht grundlegend ändern.
Ab dem 1. Januar 2017 müssen dann die Entsendebescheinigungen im Transportgewerbe ebenfalls wie die Entsendemeldungen über die Online-Plattform SIPSI abgegeben werden.
Die Anmeldung erfolgt unter https://www.sipsi.travail.gouv.fr/
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