Entsendeformalitäten nach Frankreich ändern sich ab 2017

IHK Saarland weist auf neue Regelung im Transportgewerbe hin

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Seit Juli unterliegen Angestellte des Transportgewerbes bei Fahrten nach Frankreich besonderen Entsendeformalitäten. Vor Fahrtantritt nach Frankreich muss für jeden Fahrer eine Entsendebescheinigung (Attestation de Détachement) erstellt werden.

Das Zertifikat ist bis zu sechs Monate gültig und gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraums.

Bislang wird diese Entsendebescheinigung in Papierform erstellt und an Bord des Fahrzeugs mitgeführt. Das Zertifikat ist vom Arbeitgeber zu erstellen: http://travail-emploi.gouv.fr/demarches-et-fiches-pratiques/formulaires-et-teledeclarations/etrangers-en-france/article/detachement-de-travailleurs-declaration-prealable-de-detachement-109542

Für  anstehende Fahrten im Januar 2017 kann noch vor Ende des Jahres die Entsendebescheinigung in Papierform ausgestellt werden. Diese behalten ab dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit von sechs Monaten, sofern sich die Entsendebedingungen nicht grundlegend ändern.

Ab dem 1. Januar 2017 müssen dann die Entsendebescheinigungen im Transportgewerbe ebenfalls wie die Entsendemeldungen über die Online-Plattform SIPSI abgegeben werden.

Die Anmeldung erfolgt unter https://www.sipsi.travail.gouv.fr/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
+49 (681) 9520-330



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Dez22

Comments are closed.