TÜV SÜD: Raketen machen kaum Kratzer

Auto parken an Silvester

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Wohin mit dem Auto an Silvester? Garagen sind Mangelware in Schwabing, Kreuzberg oder auf der Sternschanze. Gerade da kracht’s aber am heftigsten. Die gute Nachricht: Feuerwerkskörper hinterlassen kaum Spuren auf dem Lack. Tipps fürs Parken und Böllern.

Parken: Legales Feuerwerk versursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden. Völlig sicher vor Beschuss steht das Auto natürlich in einer Garage. Selbst Parken unter Bäumen bietet eine gewisse Sicherheit – Äste bremsen zurückkehrende Kracherreste. Eine Schneedecke über Blech und Scheiben ist ebenfalls von Vorteil. Besonders empfindliche Fahrzeuge wie beispielsweise Cabrios lassen sich mit einer Schutzhülle – Car-Cover oder Folien-Garage – sichern. Notfalls hilft eine alte Decke.

Starten: Klar ist, dass das Dach oder andere Autoteile nie als Startplatz oder Abbrennstelle für Feuerwerk herhalten dürfen. Der heiße Funkenflug bei Start oder während des Abbrennens ist ungleich schädlicher als die Aufschläge ausgebrannter Teile.

Brennen: Brennende Autos durch Feuerwerk sind selten. Es ist sicher eine Unart, Böller unter Autos zu werfen. Doch um Tanks zum Explodieren zu bringen, ist deutlich mehr Zündenergie erforderlich als sie übliches Knallzeug liefern kann.

Spuren: Eine Feuerwerk-Landestelle erkennt man auf dem Lack oft an einer schwarz-braunen Verfärbung. Das sind Schmauchspuren, die sich in der Regel mit einer guten Lackpolitur rückstandsfrei beseitigen lassen. Keinesfalls sollte der Autofahrer es mit Verdünnung, anderen scharfen Reinigungsmitteln oder Werkzeugen versuchen. Verschwindet das Souvenir aus der Neujahrsnacht nicht mit Hilfe von Pflegemitteln, ist ein Autolackierer gefragt.

Schäden: Dellen, Sprünge in Scheiben oder Brandlöcher in Kunststoffteilen sind nicht so einfach zu beseitigen. Auch hier sollte eine Werkstatt zur Rate gezogen werden. Ein Anruf bei der Versicherung kann sich lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein. Sie deckt Brand- und Explosionsschäden sowie Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei der Abwicklung.

Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuev-sued.de

Ansprechpartner:
Vincenzo Lucà
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
+49 (89) 579116-67

2016 wird TÜV SÜD 150 Jahre alt. Als einer der führenden Dienstleister in den Bereichen Prüfung, Begutachtung, Auditierung, Zertifizierung, Schulung und Knowledge Services sorgt TÜV SÜD für Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Seit 1866 schützt der technische Dienstleister gemäß seinem Gründungsauftrag Menschen, Umwelt und Sachgüter vor den nachteiligen Auswirkungen der Technik. Die Konzernzentrale hat ihren Sitz in München, weltweit ist das Unternehmen an über 800 Standorten vertreten. TÜV SÜD agiert weltweit mit rund 24.000 Experten aus den verschiedensten Disziplinen, die auf ihren Gebieten als herausragende Experten anerkannt sind. Der technische Dienstleister kombiniert unabhängige und neutrale Kompetenz und langjährige Erfahrung mit wertvollen Brancheninformationen und bietet Unternehmen, Verbrauchern und Umwelt damit echten Mehrwert. TÜV SÜD unterstützt seine Kunden auf der ganzen Welt mit einem umfassenden Leistungsspektrum um Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und Risiken beherrschbar zu machen. TÜV SÜD hat sich für die Zukunft zum Ziel gesetzt, Innovation und technologischen Fortschritt maßgeblich zu begleiten. www.tuev-sued.de


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Dez27

Comments are closed.