Fahrzeuge von Schnee und Eis befreien: Missachtung ist grob fahrlässig
Filed under Allgemein
TÜV Rheinland: Folgen für Verkehrsteilnehmer können gravierend sein / Gerüste an Rastplätzen als Hilfestellung für Lkw-Fahrer
Wenn die Temperaturen fallen, haben Pkw- und Lkw-Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht: Vor Fahrtbeginn müssen sie sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge gründlich von Schnee und Eis befreit sind. Für den Lastkraftverkehr eine besondere Herausforderung, müssen die Fahrer ihr Fahrzeug doch mitunter in vier Meter Höhe kontrollieren. „Im Winter werden auf Raststätten und Autohöfen meist Gerüste aufgebaut, damit die Fahrer ihre Lkw gründlich kontrollieren und gegebenenfalls reinigen können“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. „Aufgrund von Stress und Zeitdruck kommen aber immer wieder einige dieser Pflicht nicht nach. Ein grob fahrlässiges Verhalten, das gerade bei Lkw dramatische Folgen haben kann.“
Mehr als 100 Liter Wasser auf Lkw-Planen möglich
So können sich auf einer Lkw-Plane mehr als 100 Liter Wasser ansammeln und über Nacht zu Eis gefrieren. Bei Kurvenfahrten und Bremsmanövern etwa verwandeln sich solche Eisplatten in überaus gefährliche Geschosse, die Windschutzscheiben durchschlagen oder abrupte Ausweichmanöver des nachfolgenden Verkehrs zur Folge haben können. Zudem sind Radfahrer und Fußgänger herabfallenden Eisplatten schutzlos ausgeliefert. „Wer sein Fahrzeug nicht von Schnee und Eis befreit, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es durch diese zu Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden kommen, liegen Straftaten vor. Dann sprechen wir beispielwseise von fahrlässiger Körperverletzung und im Extremfall von fahrlässiger Tötung“, so Mißbach.
Sichtbehinderung durch Schnee
Auch die Folgen von vermeintlich geringen Schneemengen auf dem Dach können gravierend sein. Beim Beschleunigen kann es durch den Fahrtwind zu regelrechten Schneewolken kommen, die dem nachfolgenden Verkehr die Sicht nehmen. „Großen Abstand zu halten ist das Einzige, was betroffene Verkehrsteilnehmer in diesem Fall tun sollten“, rät Mißbach. Auf keinen Fall versuchen, das betreffende Fahrzeug zu überholen. Das Risiko, beim Überholen von herabfallendem Eis und Schnee getroffen zu werden, ist viel zu groß.
Download unter www.tuv.com/presse auf den Presseseiten von TÜV Rheinland:
Fertig bearbeitete O-Töne und Beitrag mit Originalton. Zur Verwendung für redaktionelle Zwecke und weitergehende Berichterstattung kostenfrei.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com
Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
+49 (221) 806-2290
Weiterführende Links
Feb09