Kraftfahrt-Bundesamt: TÜV Rheinland als Technischer Dienst für Cybersecurity bei Fahrzeugen nach UN-R 155 benannt
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Als einer der ersten technischen Dienste ist TÜV Rheinland vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Regelungen UN-R 155, UN-R 156 und UN-R 157 benannt / Fachleute bieten Komplettlösung für Homologation der Cybersecurity von Fahrzeugen
Neben der Elektrifizierung und dem automatisierten Fahren ist die Cybersecurity bei Fahrzeugen eine der zentralen Herausforderungen für Automobilhersteller (OEMs) und Automobilzulieferer. Cybersecurity Management Systeme (CSMS) sollen das gesamte Fahrzeug und die Infrastruktur vor Bedrohungen schützen. Im Januar 2021 traten die beiden Regelungen UN-R 155 und UN-R 156 in Kraft und setzten den künftigen Rahmen für Cybersecurity bei Fahrzeugen.
Mit der Benennung von TÜV Rheinland durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können Fahrzeughersteller nun Zertifizierungen und Genehmigungen auf Grundlage dieser UN-Regelungen beantragen. Die Automotive- und Cybersecurity-Experten von TÜV Rheinland unterstützen alle Fahrzeughersteller bei ihren Herausforderungen im Zusammenhang mit Cybersecurity. Das umfassende Dienstleistungsportfolio deckt sämtliche Phasen des Lebenszyklus‘ eines Fahrzeugs ab, von der Konzeption über die Entwicklung und Produktion bis zum Ende der Nutzungsphase. „Weil wir umfassende Erfahrungen sowohl in der erfolgreichen Homologation als auch in der Cybersecurity haben, können wir unseren Kunden eine Komplettlösung für die Homologation der Cybersecurity bei Fahrzeugen anbieten“, sagt Holger Hütz, Global Business Field Manager Engineer & Type Approval bei TÜV Rheinland.
Erste erfolgreiche Kundenprojekte
Das auf Cybersecurity bei Fahrzeugen spezialisierte Team von TÜV Rheinland führt bereits erste CSMS-Zertifizierungsaudits und -Typprüfungen in Kundenprojekten mit namhaften Fahrzeugherstellern durch. Außerdem laufen derzeit erste Projekte zu UN-R 156 (Softwareaktualisierung) und UN-R 157 (automatische Spurhalteassistenzsysteme).
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Apr14