TÜV SÜD warnt vor Alkoholfahrten in der Adventszeit

Weihnachtsfeier, Christkindlmarkt und Co.

Pressemeldung der Firma TÜV SÜD AG

Die Adventszeit lockt mit Weihnachtsfeiern und Besuchen auf dem Weihnachtsmarkt. Besonders beliebt sind dabei Heißgetränke wie Glühwein oder Punsch. Bei all der besinnlichen Stimmung wird oftmals ein alkoholisches Getränk über den Durst getrunken. „Für Autofahrer ist hier Vorsicht geboten“, warnt Andrea Häußler, Verkehrspsychologin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH. Sie sollten die Heimfahrt schon im Voraus planen und im Zweifel das Auto lieber stehen lassen.

Gerade zuckerhaltige und warme Getränke wie Glühwein sind tückisch: Durch die Wärme werden die Blutgefäße erweitert, der Kreislauf angeregt und der Körper nimmt den Alkohol schneller auf. „In geselliger Runde und an der frischen Luft wird der eigene Alkoholpegel dann gerne unter- und die Fahrtüchtigkeit überschätzt“, so die erfahrene Verkehrsexpertin. Wer nicht auf Alkohol verzichten will, sollte das Fahrzeug daher lieber stehen lassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einer Fahrgemeinschaft oder dem Taxi heimfahren. Denn bereits geringe Mengen beeinträchtigen die Koordinations-, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit und lassen das Unfallrisiko erheblich steigen.

Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, gefährdet damit nicht nur sich und andere, sondern riskiert auch ein Bußgeld, Fahrverbot, Punkte oder die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Besonders in der Vorweihnachtszeit kontrolliert die Polizei verstärkt auf Alkoholsünder.

Diese Promillegrenzen gelten

Die meisten Fahrer kennen die 0,5-Promillegrenze. „Doch kommt es zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ist der Führerschein bereits ab einem Promillewert von 0,3 in Gefahr. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohen 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe“, warnt Andrea Häußler. Für junge Fahrzeuglenker unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit gibt es die 0,0-Promilleregelung. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat, wenn er sich trotzdem hinters Steuer setzt. Hier kann schon beim ersten Vergehen der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet werden, um ihn wiederzuerlangen.

Vorsicht, Restalkohol

Wer auf der Weihnachtsfeier bis spät in die Nacht weitertrinkt, ist auch am nächsten Morgen womöglich noch nicht fahrtüchtig. Der menschliche Körper baut in der Regel nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Durch Schlafen, Kaffee, Energy-Drinks oder andere Tricks lässt sich dieser Prozess auch nicht beschleunigen. „Viele vergessen, dass die Promillegrenzen natürlich am nächsten Morgen noch genau so gelten, wie am Abend zuvor. Bevor man sich nach einer durchfeierten Nacht wieder hinters Steuer setzt, sollte man warten, bis man wieder nüchtern ist“, so Andrea Häußler.

Alternative E-Roller oder Fahrrad?

Nach dem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt auf den E-Roller umzusteigen, ist übrigens keine gute Idee, denn die Promillegrenzen gelten nicht nur für Auto- und Motorrad-, sondern auch für E Rollerfahrer. Auch Fahrradfahrer bringen ihren Autoführerschein in Gefahr, wenn sie alkoholisiert fahren.

Weitere Informationen rund um die Fahreignung bietet www.tuvsud.com/mpu.



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Dez08

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